Kaufmich ist ein soziales Netzwerk für ErotikdienstleisterInnen und ihre Kunden. Ziel dieser Informationsseite ist eine Initiative gegen Zwangsprostitution und für selbstbestimmte Sexarbeit.
Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz wurde auch ein neues Gesetz verabschiedet, das Kunden von Zwangsprostituierten mit hohen Freiheitsstrafen bedroht, wenn sie bewusst die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen.
Selbstbestimmte Sexarbeit bedeutet, dass eine in der Prostitution tätige Person über ihren Service und Arbeitsbedingungen jederzeit frei entscheiden kann. Wenn eine Person überwacht und ausgebeutet wird, ist dies bereits als Zuhälterei strafbar (§§ 180a, 181a StGB). Seit Oktober 2016 ist Zwangsprostitution im Strafgesetzbuch definiert (§ 232a). Zwang kann durch physische und psychische Gewalt, Erpressung und Täuschung ausgeübt werden und durch Ausnutzung der Zwangslage eines Opfers erfolgen.
Ausbeutung und Zwang haben auf Kaufmich keinen Platz!
Kaufmich.com steht für ein respektvolles und faires Miteinander in der Community. Wir unterstützen die Rechte von SexarbeiterInnen und betrachten Sexarbeit als selbstbestimmte Erwerbstätigkeit, wo Ausbeutung und Zwang keinen Platz haben.
Um insbesondere Kunden zu sensibilisieren möchten wir einige Handreichungen zur Verfügung stellen, wo Vorsicht angebracht ist.
KOK – das bundesweite Netzwerk von Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel stellt vielfältige Informationsmaterialien zu den Themen Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution zur Verfügung, um für das Thema zu sensibilisieren.
Kunden sollten auf folgende Merkmale und Begleitumstände des Arbeitsumfeldes achten, die für Bedingungen von Menschenhandel sprechen könnten:
Anhaltspunkte für das Vorliegen von Menschenhandel:
- Ausnutzung einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage
- Ausnutzung einer auslandspezifischen Hilflosigkeit
- Täuschung / Nötigung / Bedrohung
- Zwang / Gewalt
- Einbehalten der Papiere
Hinweis: besondere Strafbarkeit bei Personen unter 21 (siehe Übersicht Straftatbestände)
- Objektive Feststellungen
- Die Person ist nicht in Besitz ihres Passes
- Sie hat keine eigenen finanziellen Mittel
- Sie trägt Spuren von Misshandlungen
- Erscheinungsbild / Verhalten der Person
- die Person traut sich nicht, offen zu sprechen oder macht den Eindruck instruiert worden zu sein
- sie wirkt unruhig, verängstigt, unsicher oder sehr sensibel
- sie versucht zu fliehen
- sie befindet sich in einem körperlich oder gesundheitlich bedenklichen Zustand
Anzeichen für Menschenhandel in Verbindung mit Anwerbung, Beförderung, Beherbergung, Weitergabe mit dem Ziel der Ausbeutung
- Falsche Versprechungen oder Täuschungen über:
- die Art der Arbeit / Arbeitsorts
- Arbeitsbedingungen
- Lohn / Verdienst
- Falsche Informationen über:
- Gesetze / Behörden
- Rechte / Pflichten
- Unzumutbare /menschenunwürdige Unterkunft
- Fremdbestimmte Reiseorganisation
- Androhung der Denunzierung bei Behörden
- Überreden, Drängen, Einsatz von Autorität
- Gewalt/Gewaltandrohung gegen die Betroffenen oder deren Angehörige
- Ausnutzung einer Zwangslage oder eines illegalisierten Aufenthalts
- Ausnutzung fehlender Bildung (inkl. Sprachkenntnisse) und / oder geistiger, kognitiver bzw. psychischer Beeinträchtigungen
- Isolierung, Einsperren oder Überwachung
- Entführung oder Verkauf des/der Betroffenen
Anzeichen für Ausbeutung
- Extrem lange Arbeitszeiten
- Schlechte Lebensbedingungen/Unterbringung
- Erzwungene / überteuerte Koppelung der Unterbringung an Arbeitsstelle
- Gefährliche Arbeitsbedingungen
- Niedriger oder kein Lohn / Verdienst
- Person kann nicht über ihre eigenen Einkünfte verfügen oder hat keinen direkten Zugang zum Verdienst
- (ein Teil) der Einkünfte wird an einen Dritten gezahlt
- Keine soziale Absicherung (Vertrag, Sozialversicherung etc.)
- Sehr schlechte Arbeitsbedingungen
- Lohnmanipulation
- Schulden bei Arbeitgeber: unkontrollierbare, überproportionale oder imaginäre Schulden beim Arbeitgeber und / oder einem Dritten – z.B. für die Vermittlung, Reisekosten, Dokumentenbeschaffung, Kleidung o.ä.
- Arbeit / Tätigkeit kann nicht beendet werden
Anzeichen für Zwang
- Erzwungene Tätigkeiten oder Handlungen
- Person steht unter Kontrolle Dritter:
- Wegnahme der Ausweispapiere
- Isolierung, Einsperren oder Überwachung
- kein freier Zugang zu Telefon/Internet/ Außenstehenden
- Einschränkung beim Knüpfen sozialer Kontakte
- Person wird dazu bestimmt, wem gegenüber sie in welcher Form sexuelle Dienstleistungen zu erbringen hat und / oder an der Beendigung der Prostitution gehindert
- Isolierung, Überwachung oder Einsperrung (z.B. Wegnahme des Handys)
- Abhängigkeit vom Ausbeuter/Arbeitgeber
- Einbehalten von Papieren / Ausweisdokumenten
- Gewalt gegenüber den Betroffenen und / oder Androhung
- Drohung mit (noch) schlechteren Arbeitsbedingungen
- Zwang falsche / fremdsprachige Arbeitsverträge oder andere Arten von Verträgen zu unterschreiben
- Zwang zur Ausübung gesetzeswidriger/krimineller Aktivitäten
- jemand hat einen bestimmten Übernahmebetrag für die Person bezahlt (den diese ggf.. zurückzahlen muss)
Des Weiteren ist Skepsis angebracht, wenn SexdienstleisterInnen folgende Merkmale aufweisen:
- Spuren von Misshandlungen an Körper und Kleidung
- verängstiges Verhalten und Weinen
- sie signalisieren, dass sie mit Widerwillen und Ekel ihre Dienste anbieten
- nicht professionell und selbständig arbeiten
- Dauer des Kundenkontakts und Arbeitszeit nicht selbst bestimmen können
- Kunden nicht ablehnen können
- das Geld nicht persönlich in Empfang nehmen
- in verschlossenen Räumen arbeiten
- erkennbar minderjährig sind
Was tun, wenn Mann Verdacht schöpft?
- Hilferufe ernst nehmen
- nicht auf Sex bestehen
- Respekt zeigen und die Frau beruhigen
- eine Fachberatungsstelle kontaktieren
- sich an die nächste Polizeidienststelle wenden
Wie kann Mann helfen?
Es bedarf Mut und Zivilcourage, den Opfern beizustehen und diese Fälle – auch anonym – zur Anzeige zu bringen. Wenn Kunden Zeugen von Ausbeutung, Zwang und Gewalt werden, darf einfach nicht wegschaut werden.
Dazu kann eine Polizeidienststelle oder eine Internetwache in allen Bundesländern aufgesucht werden.
Bei Verdachtsmomenten kann man sich auch an eine der Fachberatungsstellen für Prostituierte wenden
Einige Beratungsstellen sind auch Mitgliedsorganisationen im KOK (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel). In der Suchmaske findet man spezialisierte Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel.
Hier findet sich das bundesweite Hilfetelefon mit kostenloser Rufnummer, an die man sich kurzfristig wenden kann.
Wir hoffen, wir können so zum Thema sensibilisieren und Euch einige Handreichungen liefern, wie im Ernstfall vorzugehen ist.
Euer Kaufmich-Team